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Warum? Warum eine Freiwillige Feuerwehr? Ein Grund dafür ist die gesetzliche Vorgabe, dass jede Kommune den Brandschutz sicherzustellen hat und dementsprechend eine Feuerwehr unterhalten muss. In Bayern wird der Brandschutz durch das Bayerische Feuerwehrgesetz geregelt. Immer schon gab es Feuerwehren, auch als sie noch nicht vorgeschrieben waren. Vor rund 200 Jahren entstanden die ersten "professionellen", wenn auch "nur" freiwilligen Gruppierungen, die bei Bränden und anderen Notlagen effizient Hilfe leisteten. Diese Organisationsform hat bis heute Bestand, wenn auch moderner und besser ausgerüstet.
Bayerisches Feuerwehrgesetz Aufgaben und Träger Art. 1 Aufgaben der Gemeinden (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten. (3) Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (Vorbeugender Brandschutz), bleiben unberührt. Art. 2 Aufgaben der Landkreise Art. 3 Aufgaben des Staates |